Doris Fraccalvieri - Patienten - Verfahren - Methode - Risiken
 

Doris Fraccalvieri - Medizinrecht-Urteile
Arzt, Behandlungsfehler, neue Behandlungsmethode, Robodoc
Anwendung einer neuen Behandlungsmethode ("Robodoc”)

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes. Aber darf der Arzt dem Patienten ein neues, noch relativ unerprobtes Behandlungsverfahren angesichts der damit verbundenen Risiken überhaupt vorschlagen? Diese Frage bejaht der Bundesgerichtshof bei der Anwendung des computerunterstützten Fräsverfahrens ("Robodoc”) zur Implantation einer Hüftgelenksendoprothese, da die neue Methode dem herkömmlichen manuellen Verfahren bei Abwägung der Vor- und Nachteile nicht unterlegen ist.

Die Anwendung des neuen Verfahrens setzt jedoch voraus, dass der Arzt den Patienten darüber aufklärt, dass es sich um eine Methode handelt, die noch nicht lange praktiziert wird, und dass es daneben noch das herkömmliche Verfahren mit ausschließlich manueller Technik gibt. Der Patient muss außerdem auf die wesentlichen Unterschiede beider Verfahren und eventuelle Risiken hingewiesen werden. Unterbleibt eine Belehrung über nicht auszuschließende Risiken, steht dem Patienten allerdings nur dann ein Schadensersatzanspruch zu, wenn sich tatsächlich ein unerwartetes Risiko verwirklicht hat und nicht ein solches, das auch der herkömmlichen Methode anhaftet und über das der Patient aufgeklärt wurde.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 13.06.2006 VI ZR 323/04 Pressemitteilung des BGH
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VI ZR 323/04
 
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