Doris Fraccalvieri - Oldenburg - Patienten - Urteil - Behandlungstermine
 

Doris Fraccalvieri - Medizinrecht-Urteile
Arzt, Behandlungstermin, Einhaltung
Auch Ärzte müssen Behandlungstermine einhalten

Ärzte können von Ihren Patienten Schadensersatz verlangen, wenn diese fest vereinbarte Behandlungstermine nicht einhalten. Aber auch umgekehrt müssen sich Ärzte grundsätzlich an vereinbarte Termine halten. Anderenfalls können sie sich gegenüber ihren Patienten schadensersatzpflichtig machen.

Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg auch dann, wenn der Arzt nach der Terminvereinbarung die Durchführung der Behandlung von einer Kostenübernahmeerklärung des Patienten abhängig macht und dieser die Erklärung nicht abgibt. Eine solche nachträglich aufgestellte Bedingung lässt den bereits abgeschlossenen Behandlungsvertrag unberührt.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Oldenburg vom 12.01.2007 8 S 515/06 Pressemitteilung des LG Oldenburg
Doris Fraccalvieri LG Oldenburg
Doris Fraccalvieri 8 S 515/06
 
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