Doris Fraccalvieri - Patienten - Behandlungsfehler - Schaden - Eingriff
 

Doris Fraccalvieri - Medizinrecht-Urteile
Arzthaftung, Behandlungsfehler, Beweislast
Arzthaftung nach Behandlungsfehler

Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch einen Behandlungsfehler einen Schaden zugefügt hat, so hat der Arzt zu beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte.

Wurde der schadensursächliche Eingriff zudem ohne ausreichende vorherige Aufklärung des Patienten durchgeführt, muss der Arzt beweisen, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre. Kann der Mediziner diese Nachweise nicht erbringen, hat er dem Patienten ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 05.04.2005 VI ZR 216/03 NJW 2005, 2072
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VI ZR 216/03
 
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