Doris Fraccalvieri - Koblenz - Schadensersatz - Alternativen - Zahnprothese
 

Doris Fraccalvieri - Medizinrecht-Urteile
Zahnprothese, Mangel, Schadensersatz
Schadensersatz bei nicht passendem Gebiss

Eine Frau war mit der ihr nach einer angeblich besonderen Methode eingesetzten Zahnprothese überhaupt nicht zufrieden. Als sie auch nach zahlreichen Nachbesserungsversuchen nur unter Schmerzen kauen und zubeißen konnte, verklagte sie den Zahnarzt auf Schadensersatz, da dieser sie nicht über die Möglichkeit anderer Behandlungsmethoden informiert hatte.

Auch das Oberlandesgericht Koblenz kam zu dem Ergebnis, dass der Arzt verpflichtet gewesen wäre, seine Patientin über medizinisch gleichermaßen indizierte Alternativen einer prothetischen Versorgung aufzuklären. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn einzelne der in Betracht kommenden Alternativen zu einer höheren Kostenbeteiligung der Patientin geführt hätten. War danach die ärztliche Behandlung wegen eines Aufklärungsmangels nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt, jedoch handwerklich nicht zu beanstanden, kann eine Honorarrückzahlung nur dann verlangt werden, wenn der Patient beweist, dass die Wahl einer anderen Behandlungsmethode zu einer geringeren finanziellen Belastung geführt hätte. Im entschiedenen Fall sprach das Gericht der leidgeprüften Frau einen Anspruch von 6.000 Euro zu.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Koblenz vom 20.07.2006 5 U 180/06 OLGR Koblenz 2007, 125
Doris Fraccalvieri OLG Koblenz
Doris Fraccalvieri 5 U 180/06
 
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